Das Fahrzeug lässt sich nur von vorn abschleppen.
Wird diese Anweisung nicht beachtet, kann dies zu der Beschädigung von bestimmten Komponenten (Bremsanlage, Getriebe, ...) führen und zum Fehlen der Bremshilfe beim Neustart des Motors.
Benutzen Sie niemals die Kühlertraverse.
Auf den eigenen vier Rädern darf das Fahrzeug nur bei ganz geringem Tempo und nur über eine ganz kurze Distanz abgeschleppt werden (je nach geltender Gesetzgebung).
In allen anderen Fällen muss das Fahrzeug auf einer Abschleppplattform transportiert werden.
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Vergewissern Sie sich, dass das Gewicht des Zugfahrzeugs größer als das des abgeschleppten Fahrzeugs ist.
Der Fahrer muss am Steuer des abgeschleppten Fahrzeugs sitzen.
Das Abschleppen auf Autobahnen und Schnellstraßen ist verboten.
Benutzen Sie beim Abschleppen auf vier Rädern immer eine homologierte Abschleppstange. Die Verwendung von Abschleppseilen oder -gurten ist nicht zulässig.
Beim Abschleppen mit abgestelltem Motor sind Bremskraftverstärkung und Servolenkung nicht mehr wirksam.
In folgenden Fällen ist für das Abschleppen unbedingt professionelle Hilfe hinzuzuziehen:
Innenleuchte - Variante 2
Abb. 26
Innenleuchte - Variante 2
Innenleuchte einschalten
Den Schalter A " Abb. 26 in Stellung
drücken.
Innenleuchte ausschalten
Den Schalter A " Abb. 26 in Stellung 0 drücken.
Leuchte mit dem Türkontaktschalter bedienen
Den Schalter A " Abb. 26 in die mitt ...
Funk-Fernbedienung: Batterien
Austauschen der Batterie
Öffnen Sie das Gehäuse über den Schlitz 1
mithilfe eines flachen Schlitzschraubendrehers
o. Ä. und tauschen Sie die Batterie 2;
achten Sie auf das Modell und die Polarität
(siehe Deckelboden).
Geeignete Batterien erhalten Sie bei
Ihrem Ver ...
Gesamt-/Tageskilometerzähler
Gesamt-/Tageskilometerzähler
Nach dem Einschalten der Zündung wird der
Kilometerzähler angezeigt, der beim Abstellen
des Motors eingestellt war.
Durch Druck auf Taste 1 lässt sich die
Kilometeranzeige wechseln:
Gesamtkilometerstand, wenn "ODO" in der
Anzei ...