Das Fahrzeug lässt sich nur von vorn abschleppen.
Wird diese Anweisung nicht beachtet, kann dies zu der Beschädigung von bestimmten Komponenten (Bremsanlage, Getriebe, ...) führen und zum Fehlen der Bremshilfe beim Neustart des Motors.
Benutzen Sie niemals die Kühlertraverse.
Auf den eigenen vier Rädern darf das Fahrzeug nur bei ganz geringem Tempo und nur über eine ganz kurze Distanz abgeschleppt werden (je nach geltender Gesetzgebung).
In allen anderen Fällen muss das Fahrzeug auf einer Abschleppplattform transportiert werden.
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Vergewissern Sie sich, dass das Gewicht des Zugfahrzeugs größer als das des abgeschleppten Fahrzeugs ist.
Der Fahrer muss am Steuer des abgeschleppten Fahrzeugs sitzen.
Das Abschleppen auf Autobahnen und Schnellstraßen ist verboten.
Benutzen Sie beim Abschleppen auf vier Rädern immer eine homologierte Abschleppstange. Die Verwendung von Abschleppseilen oder -gurten ist nicht zulässig.
Beim Abschleppen mit abgestelltem Motor sind Bremskraftverstärkung und Servolenkung nicht mehr wirksam.
In folgenden Fällen ist für das Abschleppen unbedingt professionelle Hilfe hinzuzuziehen:
Parkdistanzkontrolle*
Themeneinführung
Die Park-Distanz-Kontrolle unterstützt den Fahrer beim Rangieren und
Einparken.
Nähert sich das Fahrzeug im hinteren Bereich einem Hindernis, ertönt
ein Intervallton. Je kürzer der Abstand wird, desto kürzer werden die Intervalle.
Wenn das Hin ...
Öffnen
Schlüssel mit Fernbedienung
Schlüssel mit Fernbedienung
Verriegeln des Fahrzeugs
Entriegeln des Fahrzeugs
Zentrales Ver-/Entriegeln
des Fahrzeugs (von innen)
Zentrales Ver-/Entriegeln
des Fahrzeugs (von innen)
C. Drücken/Ziehen Sie die Taste an der
Fahrertür, u ...
Wasserdurchfahrten auf der Straße
Abb. 93 Wasserdurchfahrt
Um Beschädigungen am Fahrzeug bei Wasserdurchfahrten (z. B. überfluteten
Straßen) zu vermeiden, ist Folgendes zu beachten.
Daher vor einer Wasserdurchfahrt die Wassertiefe feststellen. Der
Wasserstand
darf maximal an den Steg des Unterholms r ...