Schneeketten
Aus Sicherheitsgründen Schneeketten ausschließlich an der Hinterachse montieren.
Bei Montage von Reifen, die größer sind als die Originalreifen, können keine Schneeketten mehr angelegt werden.
Schneeketten können nur auf Reifen montiert werden, die genauso groß sind wie die ursprünglich an Ihrem Fahrzeug montierten Reifen.
Winterreifen bzw. M+S-Reifen
Um eine ausreichende Bodenhaftung Ihres Fahrzeugs zu erhalten, empfiehlt es sich, Winterreifen auf alle vier Räder zu montieren.
Achtung: Diese Reifen weisen manchmal eine Laufrichtung sowie einen Geschwindigkeitsindex auf, der unter der Höchstgeschwindigkeit Ihres Fahrzeugs liegen kann.
Auf 16-Zoll-Reifen dürfen keine Schneeketten aufgezogen werden.
Wenn Sie für diese Reifen Schneeketten benötigen, verwenden Sie Sonderzubehör.
Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.
Reifen mit Spikes
Reifen mit Spikes sind nicht in allen Ländern zulässig und meistens auch nur für eine vom Gesetzgeber vorgegebene Zeitspanne.
Zudem gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Werden nur zwei Reifen mit Spikes aufgezogen, diese auf die Vorderräder montieren.
Lassen Sie sich in einer Vertragswerkstatt beraten, welche Winterausrüstung für Ihr Fahrzeug am besten geeignet ist.
Ablagefächer
Ablage in der
Instrumententafel
Ablagen im Armaturenbrett
Ablagefach unter dem
Armaturenbrett
Bauart 1
Bauart 2
Das Ablagefach ist für kleine Gegenstände
usw. vorgesehen.
Münzenablage
Bewahren Sie Ihre Münzen an einem
Platz auf.
Handschuhfach
Zum Öffnen ...
Öffnen der Motorhaube
Innen: Ziehen Sie den Hebel A unter dem
Armaturenbrett
Außen: Heben Sie den Hebel
B an und dann
die Motorhaube.
Motorhaubenstütze
Fixieren Sie die Stütze, um die Haube offen zu
halten.
Schließen
Legen Sie die Haubenstütze wieder in die
Halterung zur&uu ...
Airbags abschalten
Das Abschalten der Airbags ist nur für bestimmte Fälle vorgesehen, z. B.
wenn:
ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz verwendet werden muss, bei dem das
Kind
mit dem Rücken zur Fahrtrichtung sitzt (in manchen Ländern aufgrund
abweichender
nationaler gesetzlicher Bes ...